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Nach einem Wohnungsbrand in Reutlingen am 30.12.2023 stellt die Staatanwaltschaft Tübingen Antrag auf Durchführung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Tübingen.

Datum: 16.04.2024

Kurzbeschreibung: Über das Brandgeschehen und seine Folgen war bereits mit Pressemitteilungen vom 31.12.2023 und vom 02.01.2024 berichtet worden.
 Bei dem Brand in einer Kellerwohnung in der Reutlinger Wielandstraße war in der Nacht vom 30. auf den 31.12.2023 ein Sachschaden in Höhe von ca. 75.000 € entstanden, glücklicherweise aber kein Personenschaden eingetreten. Bereits früh hatten sich Hinweise auf eine Brandlegung durch den zur Tatzeit 25-jährigen damaligen Mieter der Wohnung ergeben. Dieser hatte sich, nachdem er zunächst vom Tatort geflüchtet war, bereits am Folgetag bei der Polizei gemeldet und die Tat eingeräumt.

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